Verlässliche Regeln für starken Einsatz: Neues Brandschutzgesetz beschlossen

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 01.07.2026 das Erste Gesetz zur Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V beschlossen und damit neben vielen anderen Regelungen auch die Regelungen zur Erhebung von Kostenersatz für Einsätze und Leistungen der Feuerwehren in M-V grundlegend neu geregelt.

Welche Auswirkungen dies auf die Kalkulation und die Erhebung von Kostenersatz hat, werden wir Ihnen demnächst in einem Kompaktseminar erläutern.