Neue Wärmeplanungsausführungslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern – WPGAusfLVO M-V endlich da!

Die Wärmewende zu klimaneutraler Wärmeversorgung bedarf des Umstiegs von teuren und klimaschädlichen fossilen Energieträgern hin zu lokalen erneuerbaren Energieformen. Wie die Kommunen Potenziale sichern und nutzen können und ob eine zentrale oder dezentrale Wärmeversorgung wirtschaftlicher ist kann in M-V ab heute, dem 29.06.2026, endlich rechtssicher mit der neuen Wärmeplanungsausführungslandesverordnung – WPGAusfLVO M-V geklärt werden.

Wir freuen uns, auch den Kommunen in M-V, welche bisher noch keine Kommunale Wärmeplanung fertigstellen konnten, unsere Dienstleistung zur Erstellung anbieten zu können. Da es sich hier mehrheitlich um kleinere Kommunen mit unter 10.000 Einwohnern handelt, legen wir besonderen Wert auf eine angemessen zügige und kostengünstige Bearbeitung im sogenannten vereinfachten Verfahren.

Wir machen Ihre kommunalen Energieverbräuche sichtbar, senken sie und stabilisieren die Kosten durch die Nutzung erneuerbarer Energien.

Von der Energieberatung für Ihre Liegenschaften über die Erstellung von Klimaschutz- und Quartierskonzepten bis hin zur Integration von Energiemanagementsystemen und erneuerbaren Energien. Mit uns finden Sie zudem den richtigen Fördertopf für jedes Projekt und geeignete Umsetzungspartner.

Sprechen Sie uns an!

Arne Rakel
Arne Rakel
Dipl. Ing. Energietechnik
  • Kommunale Wärmeplanung
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